Neuerungen DIN 18195

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DIN 18195

Wichtige Neuerungen


DIN 18195-1, Ausgabe: 2000-08 • Bauwerksabdichtungen - Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten

  • Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen wurden in die Teile 4, 5 und 6 der DIN 18195 aufgenommen.  
  • Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen werden wie folgt abgekürzt: KMB
  • Nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden bei wenig durchlässigen Böden wurde bisher im Teil 5 der DIN 18195 (als nichtdrückendes Wasser) beschrieben. Diese Beanspruchungssituation wird zukünftig im Teil 4 der DIN 18195 geregelt.
  • Als neuer Lastfall wird das aufstauende Sickerwasser eingeführt. Dieser wird bei wenig durchlässigen Böden ohne Dränung im Abschnitt 9 der DIN 18195 - Teil 6 geregelt.  
  • Der Teil 5 der DIN 18195 (nichtdrückendes Wasser) regelt ausschließlich Abdichtungen auf Deckenflächen und in Nassräumen. Für "Kellerabdichtungen" kann er nicht herangezogen werden.  
  • Die Zuordnung der Abdichtungsarten nach Wasserbeanspruchung und Bodenart werden in Tabelle 1, im Teil 1, der DIN 18195 geregelt.  
  • Der Begriff Nassraum wird neu definiert: "Innenraum in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen."

DIN 18195-2, Ausgabe: 2000-08 • Bauwerksabdichtungen - Teil 2: Stoffe

  • Da für kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) keine Stoffprüfnormen existieren, werden die Prüfanforderungen in der Tabelle 9 der DIN 18195, Teil 2 geregelt.  
  • Neben den bisherigen Prüfanforderungen müssen KMB die Schlitzdruckprüfung, die Flächenbelastbarkeit und den Trockenrückstand nachweisen.  
  • notwendige Druckbelastbarkeit für Abdichtungen nach DIN 18195 - Teil 6 beträgt 0,3 MN/m2 (30 t/m2).  
  • Prüfzeugnis - Die Einhaltung der Anforderungen ist durch eine Erstprüfung einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle nachzuweisen, ferner ist eine werkseigene Produktionskontrolle (Eigenüberwachung) durchzuführen. Die Qualität der eingesetzten Verstärkungseinlagen (Gewebe oder Vlies) wird prüftechnisch mit erfasst.

DIN 18195-3, Ausgabe: 2000-08 • Bauwerksabdichtungen - Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe.

  • Der Untergrund muss generell frostfrei sein.  
  • Vertiefungen oder offene Stoßfugen über 5 mm sind grundsätzlich mit Mörtel zu schließen.  
  • Offene Stoßfugen bis 5 mm und haufwerksporige Baustoffe (rillierte Ziegel) u. a. sind entweder durch Verputzen, Vermörteln mittels Dichtungsschlämme oder durch Kratzspachtelung mit KMB zu schließen. Kanten müssen gefasst und Kehlen sollten gerundet sein. Bei 2-komp.-KMB kann die Ausrundung mit kunststoffmodifiziertem Bitumendickbeschichtungsmaterial erfolgen, soweit der Hersteller dies zulässt.  
  • Der Auftrag von KMB erfolgt in mindestens 2 Arbeitsgängen. Lastfallbedingt kann der Auftrag mit oder ohne Verstärkungseinlage erfolgen.  
  • Die Mindesttrockenschichtdicke darf an keiner Stelle unterschritten werden.  
  • Die erforderliche Nassschichtdicke ist vom Hersteller anzugeben. Nassschichtdicken (lt. Hersteller) dürfen um maximal 100 % überschritten werden.  
  • KMB ist grundsätzlich 100 mm bis auf die Stirnfläche der Bodenplatte herunterzuführen. Bei Ausführungen nach DIN 18195, Teil 5 und Teil 6 sind grundsätzlich folgende Prüfungen durchzuführen: - Schichtdickenkontrolle - Durchtrocknungsprüfung. Diese Prüfungen sind zu dokumentieren.  
  • Die Schichtdickenkontrolle erfolgt über Messungen der Nassschichtdicken, 20 Messungen je Objekt bzw. mindestens 20 Messungen je 100 m2.  
  • Die Durchtrocknungsprüfung erfolgt über Referenzproben. Beispiel: Bei einer Wand aus Kalksandstein wird 1 Kalksandstein beschichtet und in der Baugrube eingelagert. Durch mehrfaches Anschneiden der Beschichtung wird der Grad der Drucktrocknung erfasst.  
  • Die Ergebnisse der Schichtdickenkontrollen und Durchtrocknungsprüfungen werden in einem Ausführungsprotokoll, das weitere Objektdaten erfasst, dokumentiert. 

DIN 18195-4, Ausgabe: 2000-08 • Bauwerksabdichtungen - Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapilarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung.

  • Teil 4 regelt Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden. Der Auftrag erfolgt in 2 Arbeitsgängen, die Aufträge können frisch in frisch erfolgen. Die Trockenschichtdicke muss mindestens 3 mm betragen. Eine Gewebeeinlage ist nicht erforderlich.  
  • Bodenplatten von Kellern, die wohnraumähnlich genutzt werden (Räume zum ständigen Aufenthalt von Personen) sind grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit abzudichten.  
  • Die Abdichtung des Fußbodens muss an die waagerechten Wände so herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken insbesondere im Bereich Putzflächen entstehen können (Putzbrücken).  
  • Bei Raumnutzungen mit geringen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft ("Vorratskeller") kann die Abdichtung der Bodenplatte entfallen, wenn durch eine kapillarbrechende Schüttung (k Z x 10-4 m/s) mit einer Dicke von mindestens 150 mm unter der Bodenplatte der Wassertransport durch die Bodenplatte hinreichend gemindert wird.  
  • Als waagerechte Abdichtung in oder unter Wänden sind als Stoffe lediglich Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage (R 500) oder Bitumendachdichtungsbahnen z. B. G 200 DD oder Kunststoffdichtungsbahnen geeignet. Die Bahnen dürfen nicht aufgeklebt werden (keine Bitumenschweißbahnen).  
  • In der bisherigen DIN 18195 waren bis zu 3 Querschnittsabdichtungen erforderlich. Neu: mindestens 1 Querschnittsabdichtung, diese wird in der Regel unter der 1. Steinlage ausgeführt.

DIN 18195-5, Ausgabe: 2000-08 • Bauwerksabdichtungen - Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung

  • Teil 5 regelt Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen.  
  • Bei mäßiger Beanspruchung werden die Nassräume des Wohnungsbaus und Balkone zugeordnet, bei hoher Beanspruchung Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, Parkdecks sowie Nassräume in Schwimmbädern.  
  • Eine Ausführung mit KMB mit mäßiger Beanspruchung erfolgt in 2 Aufträgen. Die Trockenschichtdicke beträgt mindestens 3 mm. An Übergängen und Kanten sind Gewebeeinlagen einzubauen. Für den Lastfall hohe Beanspruchung sind KMB nicht enthalten.

DIN 18195-6, Ausgabe: 2000-08 • Bauwerksabdichtungen - Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung

  • Teil 6 regelt Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und gegen aufstauendes Sickerwasser. Bei Abdichtungen gegen Grundwasser sind KMB nicht enthalten.  
  • Eine Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser mit KMB wird im Abschnitt 9.1 geregelt. Der höchste Grundwasserstand muss sich mindestens 30 cm unter UK Bodenplatte befinden. Die Gründungstiefe des Bauwerks darf maximal 3 m betragen. Der Boden kann schwach durchlässig sein, eine Dränung ist nicht erforderlich. Risse im Untergrund müssen auf maximal 1 mm begrenzt werden.  
  • Eine Ausführung mit KMB bei aufstauendem Sickerwasser erfolgt in mindestens 2 Aufträgen. Die Trockenschichtdicke muss mindestens 4 mm betragen. Die Ausführung erfolgt grundsätzlich unter Einarbeitung einer Verstärkungseinlage (Gewebe oder Vlies). Die Ergebnisse der Schichtdickenkontrolle und Durchtrocknungsprüfungen sind zu dokumentieren.